✓ Heilpraktiker-Zusatzversicherung
✓ Privatversicherung
✓ Selbstzahler
✓ Privatversicherung
✓ Selbstzahler
Therapien im Direktzugang
Alle therapeutischen Leistungen können Sie auch ohne ärztliche Verordnung durch eine/n Heilpraktiker/in in Anspruch nehmen. Die Rechnungsstellung erfolgt unter Angabe der entsprechenden GebüH-Ziffern. Sie können diese Kosten selbst tragen oder bei Ihrer Privatversicherung bzw. Heilpraktiker-Zusatzversicherung zur (anteiligen) Erstattung einreichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen.