✓ Heilpraktiker-Zusatzversicherung
✓ Selbstzahler
✓ Selbstzahler
Therapien im Direktzugang
Folgende therapeutischen Leistungen können Sie auf ohne ärztliche Verordnung durch eine/-n Heilpraktiker/-in erhalten. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Nennung der entsprechenden GbüH-Ziffern, diese können Sie bei Ihrer Heilpraktiker-Zusatzversicherung einreichen um Kosten (anteilig) erstattet zu bekommen (genaue Informationen zu den Konditionen erhalten Sie bei Ihrer gewählten Versicherung).