Ergänzende Heilmittel
Zusätzlich zu den Heilmitteln (z.B. MT, KG, MLD) können ergänzende Heilmittel verordnet werden. Hierzu gehören
- Elektrotherapie
- Wärmetherapie
- Kältetherapie
- Hausbesuch
- etc.
- Elektrotherapie
- Wärmetherapie
- Kältetherapie
- Hausbesuch
- etc.
(Quelle: Bundesrahmenvertrag, Anlage 11 Leistungsbeschreibung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie und deren Vergütung, Stand 01.08.2021)